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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Breunig Immobilien

Unsere nachstehend genannten Geschäftsbedingungen werden zusammen mit der Exposébeschreibung Bestandteil der beidseitigen Vereinbarungen.

1. Wir versichern, dass wir vom Vermieter/Verpächter/Verkäufer oder einem berechtigten Dritten befugt sind, das Objekt zu den genannten Bedingungen anzubieten

2. Die in unserem Exposé und sonstigen schriftlichen Mitteilungen gemachten Angaben beruhen auf Informationen, die uns von dem Vermieter/Verpächter/Verkäufer oder einem sonstigen Dritten erteilt wurden. Wir versuchen, möglichst richtige und vollständige Angaben zu erhalten. Jegliche Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben können wir jedoch nicht übernehmen.

3a. Der Interessent ist ausdrücklich darüber informiert, dass er für den Fall der Kenntnis des Objektes bzw. des Eigentümers des Objektes diesen Umstand uns unverzüglich, innerhalb von 3 Tagen, mitzuteilen hat. Erfolgt keine Mitteilung, ist die Weitergabe der Informationen des Maklers aus diesem Exposé an den Interessenten im Falle eines Vertragsabschlusses zumindest mit ursächlich für den Erfolg und begründet ebenfalls die Verpflichtung zur Provisionszahlung.

3b. Breunig Immobilien ist berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden.

4. Der Empfänger des Exposés hat uns unverzüglich in Kenntnis zu setzen, wenn und ggf. zu welchen Bedingungen er einen Vertrag über das in diesem Exposé bezeichnete Objekt oder über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Anbieters abschließt.

5. Das vorliegende Exposé ist nur für den von uns genannten Empfänger bestimmt. Es ist vertraulich zu behandeln und darf Dritten ohne unsere Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden. Der Bruch der Vertraulichkeit berechtigt uns für den Fall der Entstehung eines Schadens zum Schadensersatzanspruch.

6a. Bei Vermittlung von Wohnräumen berechnet sich die Courtage entsprechend den gesetzlichen Regelungen. Diese beträgt 2,38 Monatskaltmieten inkl. 19 % MwSt. vom Vermieter und ist bei Vertragsabschluss fällig.

6b. Wenn keine gesonderte individuelle Vereinbarung über die Fälligkeit der Provision getroffen wurde, gilt, dass der Empfänger des Exposés dem Makler am Tage des Abschlusses des notariellen Kaufvertrages für den Nachweis und/oder die Vermittlung des Kaufvertragsabschlusses eine Provision in Höhe von 3,57% inkl. MwSt., berechnet auf den Kaufpreis zu zahlen hat, der Verkäufer in gleicher Höhe 3,57% inkl. MwSt.

7. Bei der Vermittlung von gewerblichen Objekten entspricht die Courtage 3,57 Monatskaltmieten inkl. 19 % MwSt. vom Mieter bzw. Vermieter, die Aufteilung ist dabei individuell gestaltbar. Bei der Vermietung/Verpachtung von Wohnräumen bzw. gewerblich nutzbaren Objekten wird die Courtage am Tage des Miet- oder Pachtvertragsabschlusses fällig.

8a. Weicht der tatsächlich geschlossene Miet-/Pachtvertrag oder der tatsächlich geschlossene Kaufvertrag inhaltlich von dem ab, was Gegenstand des Exposés war, wird aber mit ihm wirtschaftlich der gleiche Erfolg erziehlt, bleibt der Anspruch auf die ursprünglich im Exposé vereinbarte Provision bestehen.

8b. Ein Provisionsanspruch steht Breunig Immobilien auch dann zu, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von ihr vermieteten bzw. nachgewiesenen Vertrag weitere vertragliche Vereinbarungen zustande kommen.

9. Der Empfänger des Exposés hat die vereinbarte Vergütung auch für den Fall zu bezahlen, dass unter Beibehaltung der inhaltlichen Identität ein anderer als der angebotene Vertrag abgeschlossen wird. Abweichungen sachlicher, wirtschaftlicher, finanzieller oder rechtlicher Art schaden nicht und begründen weiterhin den vereinbarten Provisionsanspruch.

10. Der Provisionsanspruch ist auch dann fällig, wenn die/der Vermietung/Verpachtung/Verkauf mit einer anderen Partei zustande kommt, mit der der Empfänger des Exposés in einem besonders engen persönlichen oder ausgeprägten wirtschaftlichen Verhältnis steht. Entsprechendes gilt, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertrag abgeschlossen wird. (z. B. Kauf statt Miete, Erbbaurecht statt Kauf)

Für den Fall, dass zwischen einem Dritten oder dem Vermieter/Verpächter/Verkäufer des Objektes ein Vertrag zustande kommt, haftet der Empfänger des Exposés auch dann für die vereinbarte Provision, falls sich der Empfänger auf das Fehlen der gesetzlichen Voraussetzungen des Provisionsanspruches beruft.

Kommt ein Miet-/Pacht- oder Kaufvertrag über ein anderes, dem Vermieter/Verpächter/Verkäufer gehörendes Objekt zustande, so ist die vereinbarte Vergütung ebenfalls zu zahlen, wenn der Makler im Rahmen des Auftrages den Nachweis zum Abschluss des Vertrages mit dem Auftraggeber oder die Namhaftmachung des Vertragspartners ermöglicht hat.

Unsere Angebote sind freibleibend. Die Vermietung, Verpachtung und der Verkauf bleiben dem Vermieter/Verpächter/Verkäufer ausdrücklich vorbehalten, es sei denn, dass hierüber eine gesonderte Vereinbarung getroffen wird.

11. Der Empfänger des Exposés bestätigt abschließend, dass sonstige stillschweigende oder mündliche Nebenabreden über das Exposé hinaus nicht getroffen wurden und zusätzliche Vereinbarungen nur dann Gültigkeit erlangen, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

12. Sollten sich Teile der Geschäftsbedingung als ungültig erweisen, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Geschäftsbedingungen.

13. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Aschaffenburg.


 

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